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Virtuelle ProjektmesseAktualisiert am 6. Juni 2025

Landesweite EDV-gestützte Überprüfung der Ortstaxen

Land Burgenland

Eisenstadt, Österreich

Details

Das Projekt zur landesweiten EDV-gestützten Überprüfung der Ortstaxen wurde vom Land Burgenland angestoßen. Die zuständigen Abteilungen 2 und 9 erarbeiteten in Abstimmung mit der Burgenland Tourismus GmbH (BTG) einen Prüfablauf. Die flexible Unterstützung des Softwareanbieters (Feratel) durch Anpassungen im EDV-System ermöglichte das Design eines komplett neuen Prüfablaufes im Zusammenspiel von Gemeinde, Beherbergungsbetrieben (BHB) und Land Burgenland.

Ortstaxen werden von den Gästen bezahlt und von den Beherbergungsbetrieben als Selbsterklärungsabgabe an die Gemeinde weitergeleitet. Das Gästeverzeichnis lt. Meldegesetz dient als Grundlage für die Bestimmung der Richtigkeit der Ortstaxen. Das Tourismusgesetz sieht für das Land Burgenland eine Prüfkompetenz vor, womit Rechtskonformität und Gleichbehandlung der Beherbergungsbetriebe sichergestellt wird. Vor der Etablierung des digitalen Meldewesens waren Prüfungen durch das Sichten von physischen Meldescheinen und dem händischen Abgleichen mit Ortstaxenvorschreibungen zeit- und ressourcenaufwendig. Eine Betriebsprüfung umfasste aufgrund der verfügbaren Ressourcen und der Fülle von Meldezetteln oft nur einen Zeitraum von Wochen oder wenigen Monaten. Verstöße konnten nur in geringem Umfang aufgedeckt werden. Die Gleichzeitigkeit verschiedener Entwicklungsstränge hat einen steigenden Anspruch an eine neue Form der Überprüfung der Ortstaxen mit sich gebracht.

a. Digitalisierung Die Burgenland Tourismus GmbH führte 2021 landesweit ein EDV-System für das digitale Meldewesen ein und etablierte in Abstimmung mit Gemeinden, Tourismusverbänden und Beherbergungsbetrieben die Strukturen für die digitale Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen.

b. Plattformökonomie Der Einzug der Plattformökonomie in der touristischen Vermietung und die damit verbundene Verlagerung von Buchungen auf digitale Marktplätze, hat die Rahmenbedingungen im Tourismus grundlegend verändert. Aus Sicht der Abgabenkontrolle wurde es deutlich schwieriger, Abgabenhinterziehung zeitnah zu erkennen und rechtskonform agierende BHB zu schützen. Die Vermietungsplattformen sind seit dem Jahr 2020 verpflichtet, dem BMF die vermittelten Nächtigungen offenzulegen.

c. Effizienzsteigerungen Die Tourismuswirtschaft ist durch die demographische Entwicklung (zunehmende Alterung der Gesellschaft, Unternehmensnachfolge) und den Arbeitskräftemangel gezwungen Geschäftsprozesse zu durchleuchten und effizient zu gestalten. Alle Abläufe rund um die Ortstaxen sind von diesen Effizienzgedanken in der praktischen Umsetzung umfasst. Insbesondere die Erfassung der Meldedaten der Gäste ist zeit- und arbeitsintensiv sowie ein bürokratisches Erfordernis bei der Ankunft im Beherbergungsbetrieb.

d. Ressourcenknappheit Auch die Gemeinde- und Landesebene spürt den demographischen Wandel und zunehmend knapperen Personalressourcen. Daneben steigen die Anforderungen und Aufgaben, was zu knapperen finanziellen Ressourcen führt. Neben monetären Aspekten ist für das Land auch das Vertrauen der Beherbergungsbetriebe in die Verwaltung durch sichtbare Prüfungen Treiber, um den Prüfungsablauf zu optimieren und damit die Anzahl der Prüfungen auszuweiten.

Projektziel ist mit modernen EDV-Systemen die Ortstaxenprüfungen zu vereinfachen und das Prüfergebnis für alle Beteiligten transparent und einfach nachvollziehbar darzustellen. Die Prüfung der Plattformvermietung ist ein zentrales Element daraus und Kern des eingereichten Projekts.

Operativ hat die Projektumsetzung im Rahmen des Testbetriebs dazu geführt, dass für den Prüfungszeitraum 2023 insgesamt 760 aktive Betriebe (rund 50% aller bgld. Beherbergungsbetriebe) in 22 untersuchten Gemeinden in die Prüfung einbezogen wurden.

Die Datenauswertung aus der Pilotphase (22 Gemeinden für das Jahr 2023) hat dazu geführt, dass rund jeder fünfte Betrieb in den untersuchten Gemeinden einer näheren Prüfung unterzogen wurde (21,5%). Grundlage für diese näher Prüfung kann sein, dass der jeweilige Betrieb im elektronischen Meldewesen nicht registriert war oder aber, dass die Anzahl der gemeldeten Nächtigungen nicht plausibel erscheint.

Hinsichtlich der Meldemoral der burgenländischen Beherbergungsbetriebe ist hervorzuheben, dass ein Teil jener Betriebe, mit nicht plausiblen Nächtigungszahlen, alle entstandenen Unklarheiten aufklären konnte. Die Rückmeldung dieser Betriebe führte dazu, dass auch die Qualität der Plattform-Daten kontrolliert und Fehler an die betroffene Plattform und das BMF gemeldet werden konnten.

Für den Prüfzeitraum 2024 wurde die Prüfung auf 95 Gemeinden ausgeweitet. Damit waren deutlich mehr als 95% aller burgenländischen Beherbergungsbetriebe in die Prüfung eingebunden.

Organisation

Land Burgenland

Eisenstadt, Österreich

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